Abmahnung wegen Google Fonts
Vor nicht allzu langer Zeit hat der österreichische Anwalt Hohenecker tausende Webseitenbetreiber wegen des Einsatzes von Google Fonts angeschrieben und für seinen Mandanten Schmerzensgeld eingefordert.
Jetzt treibt in Deutschland ein Anwalt mit derselben Masche seine Runde. Betreiber von Webseiten erhalten ein Schreiben vom „Rechtsanwalt Kilian Lenard“, der seinen Mandanten „Martin Ismail“ vertritt. Hier wird ein Schmerzensgeld von 170,00 Euro verlangt, weil auf der Webseite Google Fonts eingebunden wären.
Ferner wird auf Urteile deutscher Gerichte verwiesen, die auf diese Thematik verweisen.
Außerdem gibt es ähnliche Schreiben von einem Rechtsanwalt namens „Dikigoros Nikolaos Kairis“ aus Meerbusch. Der für seinen Mandanten Herrn Wang Yu tätig sei.
Google Fonts tatsächlich nicht erlaubt?
Grundsätzlich ist der Einsatz von Google Fonts auf Webseiten nicht verboten.
Allerdings kommt es darauf an, wie die Google Schriftarten eingebunden wurden. Lokal oder Extern?
Bei der externen Integration von Google Fonts wird eine Verbindung zu Google Servern aufgebaut, ohne dass der Webseitenbesucher die Möglichkeit hat, dies zuvor abzulehnen. Dadurch könnten personenbezogene Nutzerdaten an Google gelangen.
Zwar sind Google Fonts eine großartige Methode, um Webseiten besser zu gestalten, allerdings ist auf die lokale Einbindung von Google Fonts zu achten. Nur so kann die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Google vermieden werden.
Was tun bei einer Abmahnung zu Google Fonts?
Nichts dagegen zu Unternehmen ist der falsche Lösungsansatz.
Wir empfehlen dringend den Gang zu einem Anwalt, denn nur ein Anwalt kann Ihnen zuverlässige Rechtsberatung leisten.
Außerdem ist ein weiterer Ansatz unabdinglich: Zur technischen Umsetzung auf der Webseite sollte die lokale Einbindung der Schriftarten umgesetzt werden. Sozusagen die Seite, diesbezüglich, Abmahnsicher gestalten. Dabei kann Ihnen unser Team zuverlässige und schnelle Abhilfe schaffen.
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